Bundesweite Einsatz von Pflegekräften
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Antrag auf Pflegegeld

Wer kann einen Antrag auf Pflegegeld stellen, wer bekommt Pflegekosten erstattet?

Es gibt Angehörige, die keine Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen wollen. Sie wollen die Pflege selbst organisieren und denken viel über die Pflegekosten nach. In Fällen dieser Art unterstützt der Gesetzgeber das Engagement und gewährt auf Antrag ein Pflegegeld und übernimmt die Verhinderungspflege.

Vor dem Hintergrund dieser Regelung gelten nur solche Personen als Pflegepersonen, die diese Arbeiten nicht erwerbsmäßig durchführen – aber für wenigstens 14 Stunden pro Woche Pflegeleistungen erbringen.

Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen stellen eigentlich direkte Alternativen dar, können aber trotzdem auch miteinander kombiniert werden. Auch die Kosten für Pflegehilfsmittel zählen mit zu den Pflegekosten. Diese Pflegekosten werden von den Kassen immer dann übernommen, wenn sie nicht von einem anderen Leistungsträger übernommen und gezahlt werden.

Die Voraussetzung dafür ist dann aber, dass die Pflege dadurch eindeutig erleichtert und eine selbstständigere Lebensführung erst ermöglicht wird bzw. eine Verbesserung der Beschwerden des Pflegebedürftigen erreicht wird.

Ihr monatlicher Anspruch auf Pflegegeld:

  • keine Geldleistungen in Pflegegrad 1
  • 316 Euro in Pflegegrad 2
  • 545 Euro in Pflegegrad 3
  • 728 Euro in Pflegegrad 4
  • 901 Euro in Pflegegrad 5

Generell erhalten alle Betroffenen mit einem Pflegegrad pro Monat 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Diese Kombinationsleistungen erhalten pflegende Angehörige, wenn sie neben der privat erbrachten Pflege zusätzlichen einen Pflegedienst beauftragen. Sollte beispielsweise der Betrag der Leistungen des Pflegedienstes 70% der Pflegesachleistungen ausmachen, werden auch 70% des Pflegegeldes verrechnet. So bleiben dem pflegenden Angehörigen noch 30 % des Pflegegeldes. Entscheidet man sich für diese Kombinationsleistung, ist man für sechs Monate daran gebunden.

.... aus unserem Magazin

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Betreuungs- und Pflegedienstleistungen GmbH

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