Viele Menschen kennen den Schwerbehindertenausweis, wissen jedoch nicht, welche zusätzlichen Vorteile ein Beiblatt mit Wertmarke bieten kann. Gerade für Menschen mit Behinderung, die regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel nutzen, kann die Wertmarke eine große finanzielle Entlastung darstellen.
Was ist die Wertmarke?
Die Wertmarke ist ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Zusammen mit dem Ausweis berechtigt sie zur unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), also beispielsweise von Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen. Voraussetzung sind bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Wer kann eine Wertmarke erhalten?
Eine Wertmarke können Menschen beantragen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen eingetragen haben:
- G (erhebliche Gehbehinderung)
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- H (hilflos)
- Bl (blind)
- Gl (gehörlos)
Je nach Merkzeichen und persönlicher Situation kann die Wertmarke kostenpflichtig oder kostenlos sein.
Was kostet die Wertmarke?
Derzeit kostet die Wertmarke:
- 53 Euro für 6 Monate
- 104 Euro für 12 Monate
Menschen mit den Merkzeichen H oder Bl erhalten die Wertmarke in der Regel kostenlos. Auch Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld können unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenfreie Wertmarke erhalten.
Praktische Beispiele aus dem Alltag
Beispiel 1: Regelmäßige Arztbesuche
Herr M. aus Mönchengladbach besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G. Er fährt mehrmals im Monat zu Fachärzten und Therapien. Durch die Wertmarke kann er Busse und Regionalbahnen nutzen, ohne jedes Mal ein Ticket kaufen zu müssen.
Beispiel 2: Freizeit und soziale Teilhabe
Frau S. hat das Merkzeichen aG und besucht regelmäßig Freunde in Nachbarstädten. Dank der Wertmarke kann sie flexibel öffentliche Verkehrsmittel nutzen und bleibt aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligt.
Beispiel 3: Kostenlose Begleitperson
Herr K. hat zusätzlich das Merkzeichen B. Dadurch darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Das erleichtert Arzttermine, Behördengänge oder Ausflüge erheblich.
Wie beantragt man die Wertmarke?
Die Wertmarke wird bei der zuständigen Behörde beziehungsweise dem Versorgungsamt beantragt. Oft wird das notwendige Beiblatt bereits zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis verschickt oder kann nachträglich beantragt werden.
Unterstützung durch BPD24
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