Für Menschen mit Behinderung können kurze Wege und ein barrierefreier Zugang entscheidend für die selbstständige Teilhabe am Alltag sein. Deshalb gibt es in Deutschland verschiedene Parkausweise, die besondere Parkerleichterungen ermöglichen. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, welcher Ausweis für sie infrage kommt und welche Rechte damit verbunden sind.
In diesem Beitrag erklären wir die Unterschiede zwischen dem blauen EU-Parkausweis und dem orangefarbenen Parkausweis sowie deren Gültigkeit in Deutschland und Europa.
Der blaue EU-Parkausweis
Der blaue Parkausweis ist der bekannteste Behindertenparkausweis. Er wird europaweit anerkannt und ermöglicht zahlreiche Parkerleichterungen. Besonders wichtig: Nur dieser Ausweis berechtigt grundsätzlich zum Parken auf offiziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol.
Wer erhält den blauen EU-Parkausweis?
Anspruch haben in der Regel Menschen mit:
- Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Merkzeichen Bl (Blindheit)
- beidseitiger Amelie oder Phokomelie
- vergleichbaren schweren Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen
Welche Vorteile bietet der blaue Parkausweis?
Neben dem Parken auf Behindertenparkplätzen sind unter anderem folgende Erleichterungen möglich:
- Parken bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot
- Kostenloses Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Parken auf Bewohnerparkplätzen unter bestimmten Voraussetzungen
- Überschreiten von Parkhöchstzeiten in bestimmten Bereichen
- Parken während freigegebener Ladezeiten in Fußgängerzonen
Beispiel aus dem Alltag
Herr Müller nutzt einen Rollstuhl und besitzt das Merkzeichen „aG“. Bei einem Arztbesuch kann er direkt auf einem Behindertenparkplatz vor der Praxis parken und spart dadurch einen langen, beschwerlichen Weg. Dies erleichtert ihm die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erheblich.
Der orangefarbene Parkausweis
Nicht jede Person mit einer erheblichen Mobilitätseinschränkung erfüllt die Voraussetzungen für den blauen EU-Parkausweis. Für viele Betroffene gibt es deshalb den orangefarbenen Parkausweis.
Wer kann den orangefarbenen Parkausweis erhalten?
Beispielsweise Menschen mit:
- Merkzeichen G und B
- hohem Grad der Behinderung (GdB) aufgrund von Einschränkungen der unteren Gliedmaßen
- schweren Herz- oder Lungenerkrankungen
- bestimmten chronischen Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit entsprechendem GdB
- künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung unter bestimmten Voraussetzungen
Welche Rechte bietet der orangefarbene Parkausweis?
Die meisten Parkerleichterungen entsprechen denen des blauen Ausweises. Ein wichtiger Unterschied besteht jedoch:
Mit dem orangefarbenen Parkausweis darf grundsätzlich nicht auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol geparkt werden.
Beispiel aus dem Alltag
Frau Schneider leidet an einer schweren Herz- und Lungenerkrankung. Kurze Wege sind für sie wichtig, sie erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG“. Mit dem orangefarbenen Parkausweis kann sie dennoch viele Parkerleichterungen nutzen und ihre Arzttermine oder Einkäufe leichter erledigen.
Gültigkeit in Deutschland und Europa
Parkausweis | Gültigkeit |
Blauer EU-Parkausweis | Deutschland und nahezu alle europäischen Länder |
Orangefarbener Parkausweis | Grundsätzlich nur Deutschland |
Regionale Sonderausweise (z. B. gelb) | Je nach Bundesland unterschiedlich |
Der blaue EU-Parkausweis wird in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in vielen weiteren europäischen Ländern anerkannt. Wer regelmäßig ins Ausland reist, sollte sich dennoch vorab über die jeweiligen nationalen Regelungen informieren.
Wie wird der Parkausweis beantragt?
Der Antrag erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder dem Straßenverkehrsamt. Benötigt werden häufig:
- Schwerbehindertenausweis
- aktueller Bescheid des Versorgungsamtes
- Personalausweis
- Passfoto (für den blauen EU-Parkausweis)
Die Ausstellung ist in vielen Kommunen kostenfrei.
Fazit
Der richtige Parkausweis kann den Alltag von Menschen mit Behinderung deutlich erleichtern. Während der blaue EU-Parkausweis europaweit gültig ist und das Parken auf Behindertenparkplätzen erlaubt, bietet der orangefarbene Parkausweis zahlreiche Parkerleichterungen innerhalb Deutschlands, jedoch ohne die Nutzung der meisten Behindertenparkplätze.
Wer unsicher ist, welcher Parkausweis infrage kommt, sollte sich bei der zuständigen Behörde oder einer unabhängigen Beratungsstelle informieren. Die passenden Nachteilsausgleiche helfen dabei, Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten.
BPD24 unterstützt Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei, passende Hilfen und Leistungen zu finden – damit Teilhabe und Selbstbestimmung im Alltag gelingen.

